Trinkwasseruntersuchung und -analyse
Trinkwasser ist nicht deswegen „gut“, weil es oft geprüft wird. Es ist vielmehr erforderlich, dass die gesamten Anlagenteile, von der Wassergewinnung, der Wasserspeicherung und dem Transportsystem bis hin zum Verbraucher entsprechend baulich ausgeführt und betrieben werden. Die Wichtigkeit dieses ganzheitlichen Ansatzes wird auch durch die Trinkwasserverordnung und entsprechende Erlässe des Gesundheitsministeriums betont.
Wir achten darauf, dass nicht nur die physikalisch-chemisch-mikrobiologischen Anforderungen erfüllt werden, sondern auch durch einwandfreie technische und hygienische Ausführung und Betrieb ihr Trinkwasser den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften entspricht und für den menschlichen Genuss geeignet ist.
Wenn Sie Trinkwasser „in Verkehr bringen“ (im Sinne des LMSVG und der Trinkwasserverordnung) führen unsere Inspektoren die regelmäßig – mindestens jährlich – vorgeschriebenen Wasserinspektionen durch.
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Wenn Sie eine private Versorgungsanlage haben und die Qualität ihres Wassers (mikrobiologisch, chemisch) überprüfen lassen möchten oder eine Untersuchung für eine Bauplatzerklärung (Prüfung der Qualität und Quantität) benötigen, unterstützen wir Sie gerne.
Trinkwasser muss gemäß Trinkwasserverordnung regelmäßig einer Wasseranalyse unterzogen werden. Die Inspektion der Wasserversorgungsanlage erfolgt durch unsere Sachverständigen und Inspektoren. Die Wasseruntersuchung (inkl. Chemie und Schwermetalle) erfolgt in unserem Labor in Bischofshofen im Bezirk St. Johann im Pongau im Bundesland Salzburg. Unser Lebensmittelgutachter gemäß § 73 LMSVG erstellt im Rahmen der Trinkwasseruntersuchung die Trinkwassergutachten.
Wir sind auf die fünfjährige einzuholende technische Überwachung gemäß § 134 WRG (Wasserrechtsgesetz) von kleinen und mittleren Wasserversorgungsanlagen bis 20.000 Einwohner nach ÖNORM B 2539 als Inspektionsstelle akkreditiert.
Überprüfungen gemäß § 134 WRG von Großanlagen werden in Kooperation mit Technischen Büros durchgeführt.
Wir achten darauf, dass nicht nur die physikalisch-chemisch-mikrobiologischen Anforderungen erfüllt werden, sondern auch durch einwandfreie technische und hygienische Ausführung und Betrieb ihr Trinkwasser den geltenden lebensmittelrechtlichen Vorschriften entspricht und für den menschlichen Genuss geeignet ist.
Wenn Sie Trinkwasser „in Verkehr bringen“ (im Sinne des LMSVG und der Trinkwasserverordnung) führen unsere Inspektoren die regelmäßig – mindestens jährlich – vorgeschriebenen Wasserinspektionen durch.
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Wenn Sie eine private Versorgungsanlage haben und die Qualität ihres Wassers (mikrobiologisch, chemisch) überprüfen lassen möchten oder eine Untersuchung für eine Bauplatzerklärung (Prüfung der Qualität und Quantität) benötigen, unterstützen wir Sie gerne.
Trinkwasser muss gemäß Trinkwasserverordnung regelmäßig einer Wasseranalyse unterzogen werden. Die Inspektion der Wasserversorgungsanlage erfolgt durch unsere Sachverständigen und Inspektoren. Die Wasseruntersuchung (inkl. Chemie und Schwermetalle) erfolgt in unserem Labor in Bischofshofen im Bezirk St. Johann im Pongau im Bundesland Salzburg. Unser Lebensmittelgutachter gemäß § 73 LMSVG erstellt im Rahmen der Trinkwasseruntersuchung die Trinkwassergutachten.
Wir sind auf die fünfjährige einzuholende technische Überwachung gemäß § 134 WRG (Wasserrechtsgesetz) von kleinen und mittleren Wasserversorgungsanlagen bis 20.000 Einwohner nach ÖNORM B 2539 als Inspektionsstelle akkreditiert.
Überprüfungen gemäß § 134 WRG von Großanlagen werden in Kooperation mit Technischen Büros durchgeführt.