Abwasser

Abwasser-Analyse

Wir entnehmen repräsentative Proben bei gewerblichen und häuslichen Abwasserreinigungsanlagen und prüfen diese gemäß den jeweiligen Vorschreibungen und Verträgen auf die zulässigen Ablaufgrenzwerten.
Der Untersuchungsbefund dient unter anderem zur Vorlage bei Behörden oder Reinhalteverbänden.

Zum Untersuchungsumfang gehören:
– Fettabscheider (Untersuchungen gem. ÖWAV- Regelblatt 39)
– Mineralölabscheider (Untersuchungen gem. ÖWAV-Regelblatt 16)
– Kläranlagen ( z. B. Drei-Kammer-Faulanlagen, Pflanzenkläranlagen,
– Tropfkörperanlagen, SBR- Anlagen, …)
– Dach- und Oberflächenentwässerungen
– Schwimmbadabwasser (Rückspülwasser, Beckenentleerungen, Kondensatwasser)
– …

Bewilligte Anlagen haben alle fünf Jahre auf das Maß ihrer Einwirkung, sowie deren Betriebszustand und Wirksamkeit überprüft zu werden.

In Kooperation mit technischen Büros führen wir Überprüfungen nach § 134 WRG durch.