Unbedenklichkeitsnachweis: Piercing- und Tattoo-Studios

Piercing, PMU, Permanent Make-up und Tattoo – Ihre Sicherheit durch den Unbedenklichkeitsnachweis

Ein Piercing oder Tattoo ist heute mehr als nur ein Trend – es ist Ausdruck von Individualität. Doch beim Stechen von Piercings, Tattoos oder Permanent Make-up entstehen kleine Wunden, die höchste Hygiene erfordern. Haben Sie sich schon gefragt, wie Sie sicherstellen können, dass Ihr Studio alle gesetzlichen Hygienevorschriften erfüllt? Der Unbedenklichkeitsnachweis ist hier das entscheidende Zertifikat.
Warum ist der Unbedenklichkeitsnachweis so wichtig?

Der Unbedenklichkeitsnachweis bestätigt offiziell, dass Ihr Betrieb die strengen Vorgaben der österreichischen Piercingverordnung (BGBl 261/2008) sowie der Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage (BGBl 262/2008) einhält. Dazu zählen die Ausstattung der Betriebsstätte, die verwendeten Geräte, Farben und Stoffe sowie umfassende Hygienemaßnahmen. Dieser Nachweis ist für alle Studios, die Piercing, Tätowierungen oder Permanent Make-up anbieten, gesetzlich vorgeschrieben und muss jährlich der Gewerbebehörde vorgelegt werden.

  • Er schützt Kundinnen und Kunden vor Infektionen und gesundheitlichen Risiken.
  • Er ist gesetzlich verpflichtend und Voraussetzung für den ordnungsgemäßen Betrieb eines Studios.
  • Die W.H.U. GmbH darf als unabhängiges, akkreditiertes Hygieneinstitut diesen Nachweis ausstellen.
  • Studios mit gültigem Unbedenklichkeitsnachweis zeigen Transparenz und Professionalität – ein Qualitätsmerkmal, das Vertrauen schafft.
Wie erhalten Sie den Unbedenklichkeitsnachweis?

Die W.H.U. GmbH in Bischofshofen ist als akkreditierte Prüf- und Inspektionsstelle Ihr Ansprechpartner für die gesetzlich vorgeschriebene Hygieneüberprüfung. Unsere erfahrenen Inspektoren prüfen Ihren Betrieb nach allen relevanten gesetzlichen Vorgaben. Nach erfolgreicher Kontrolle erhalten Sie den Unbedenklichkeitsnachweis, den Sie jährlich der Behörde vorlegen müssen.

Unsere Leistungen für Ihren Unbedenklichkeitsnachweis

  • Umfassende Hygieneprüfung Ihrer Betriebsstätte und Geräte
  • Überprüfung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben laut Piercingverordnung und Ausübungsregeln
  • Ausstellung des Unbedenklichkeitsnachweises zur Vorlage bei der Gewerbebehörde
  • Kompetente Beratung zu Hygiene, Mikrobiologie, Sterilisation und Desinfektion
Fragen Sie sich:
  • Ist Ihr Studio bereit für die jährliche Überprüfung?
  • Sind alle Hygienevorschriften lückenlos umgesetzt?
  • Haben Sie Fragen zum Nachweis oder zu den gesetzlichen Anforderungen?
Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie kompetent und zuverlässig bei allen Fragen rund um den Unbedenklichkeitsnachweis für Piercing, Tattoo und Permanent Make-up.

Tipp: Zeigen Sie Ihre Bescheinigung sichtbar im Studio – das schafft Vertrauen bei Ihren Kundinnen und Kunden.